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Die Kommunale Allianz Main-Wein-Garten ruft zur Einreichung von Kleinprojekten auf!

Die Kommunale Allianz Main-Wein-Garten hat sich erfolgreich um ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 € beworben. Damit unterstützt das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken die Allianz dieses Jahr erstmals mit einem Budget für Kleinprojekte. Aufgerufen sind nun u.a. ansässige Vereine, Verbände, Initiativen oder auch Privatpersonen.
Lesen Sie hier auch den dazu erschienen Main-Post-Artikel vom 14.02.2020.

100.000 Euro für Kleinprojekte in der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten

Auf Grundlage des Bescheids des Amts für Ländliche Entwicklung Unterfranken vom 12.02.2020 und den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) steht dem ILE-Zusammenschluss Kommunale Allianz Main-Wein-Garten e.V. für das Jahr 2020 ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung. Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der Maßnahme 10.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.

Die Kommunale Allianz Main-Wein-Garten e.V. ruft zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte in Ortschaften mit bis zu 10.000 Einwohnern (Erstwohnsitze), mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrundeliegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.

Fördergegenstand:

Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

  1. Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  2. Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  3. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  4. Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  5. Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  6. Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Nicht Gegenstand der Förderung sind:

  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
  • Landankauf sowie der Kauf von Tieren
  • Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung,
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind,
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung, laufender Betrieb, Unterhaltung,
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
  • einzelbetriebliche Beratung,
  • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements.

Bitte beachten: Das Kleinprojekt muss bis zum 20. September fertiggestellt und vollständig abgerechnet sein. Ein Durchführungsnachweis inklusive Rechnungsbelege muss bis spätestens 01.10.2020 vorgelegt werden.

Zuwendungs- und Antragsberechtigte:

  1. Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  2. natürliche Personen und Personengesellschaften

Art und Umfang der Förderung:

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Antrags- und Auswahlverfahren:

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.

Die Kommunale Allianz Main-Wein-Garten hat folgende Kriterien zur Projektauswahl festgelegt:

  • Beitrag zur Zielerreichung ILEK
  • Wirkung bzw. Beitrag für das Allianzgebiet
  • Wirkung auf den demografischen Wandel
  • Beitrag zur Innenentwicklung
  • Aufwertung von Ortsbild und/oder Kulturlandschaft
  • Verbesserung von Infrastrukturen
  • Beitrag zur Mobilität
  • Stärkung der regionalen Wertschöpfung
  • Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz, Naturschutz, Biodiversität
  • Förderung von Austausch, Bürgerbeteiligung, Vernetzung, Kooperation, Gemeinschaftssing, sozialen Miteinanders
  • Stärkung der regionalen Identität
  • Beitrag zur thematischen Öffentlichkeitsarbeit und/oder Bewusstseinsbildung

Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Kommunale Allianz Main-Wein-Garten e.V. und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.

Termine:

  • Frist für den Projektantrag 31.03.2020

  • Frist für die Durchführung sowie Abrechnung 20.09.2020

  • Frist für den Durchführungsnachweis 01.10.2020

Bitte beachten Sie folgend die Hinweise der Merkblätter sowie Formulare zur Abwicklung Ihres Projektantrags:

Nur für Unternehmen:

pdfMerkblatt De-minimis-Beihilfen

pdfDe-minimis-Erklärung

Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:

Kommunale Allianz Main-Wein-Garten e.V.

Geschäftsstelle

Untere Hauptstraße 14, 97291 Thüngersheim

Für Rückfragen und zur Vorabbesprechung Ihrer Projektidee steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung:

Felicitas Kempf

Tel.: 09364/8139533

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Weitere Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

finden Sie im "Förderwegweiser Regionalbudget"

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