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Regionalbudget 2023

DER BEWERBUNGSZEITRAUM IST AM 30.01.23 ABGELAUFEN
BITTE KEINE FÖRDERANTRÄGE MEHR EINREICHEN!

100.000 Euro für Kleinprojekte in der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten e.V.

https://www.ile-main-wein-garten.de/images/bilder/Regionalbudget/Logo_Regionalbudget_23_klein.png

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Regionalbudgets 2022 mit der Umsetzung von insgesamt 18 Projekten, freuen wir uns sehr, dass es das Regionalbudget auch im Jahr 2023 wieder geben wird.

Voraussichtlich steht der Kommunalen Allianz im Jahr 2023 wieder eine Gesamtfördersumme von 100.000 € zur Unterstützung von Kleinprojekten zur Verfügung.

Damit unterstützt das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken die Allianz mit einem Budget für Kleinprojekte. Aufgerufen sind nun u.a. ansässige Vereine, Verbände, Initiativen oder auch Privatpersonen. Ziel ist es die ländliche Entwicklung in der Allianz zu stärken.

Unter Vorbehalt einer Förderung durch das ALE Ufr. können Sie sich bereits jetzt auf das Regionalbudget 2023 bewerben.

Den offiziellen Förderaufruf zur Einreichung der Projektideen können Sie nach Erscheinen Ihren Mitteilungsblättern, der Main-Post oder der Homepage der Allianz entnehmen (im Downloadbereich auf der rechten Seite).

 

Jetzt sind Sie gefragt!

Haben Sie eine Projektidee, die dazu beiträgt die Attraktivität der Acht vom Main zu steigern und damit die Regionalentwicklung zu unterstützen? Fehlen Ihnen zur Umsetzung bisher nur die finanziellen Mittel? Dann bewerben Sie sich um eine Förderung aus dem Regionalbudget der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten! Bei einem Fördersatz von 80 % der Nettokosten, stehen pro Projekt maximal 10.000 € zur Verfügung.

 

Lassen Sie sich von den Kleinprojekten der letzten Jahre inspririeren!

Zu einer Übersicht über die bereits geförderten Kleinprojekte des Regionalbudgets 2020 und 2021 im Allianzgebiet der ILE Main-Wein-Garten e.V. gelangen Sie hier.

Einen Blick über den Tellerand der ILE Main-Wein-Garten e.V. hinaus erhalten Sie in den Broschüren "Regionalbudget in Unterfranken" des Amts für Ländliche Entwicklung Ufr. Das Amt präsentiert hier eine Auswahl an innovativen Projektideen, die in den ILE-Regionen in Unterfranken bereits umgesetzt wurden.

Gibt es Änderungen gegenüber des Vorjahres?

Im Prinzip hat sich gegenüber dem Regionalbudget 2022 nicht viel geändert. Zu beachten sind jedoch die angepassten Frist für die Einreichung Ihrer Förderanträge.

Alle Fristen finden Sie hier noch einmal im Überblick:

  • Abgabe der Förderanträge bis spätestens 30. Januar 2023
  • Abschluss und Abrechnung des Projekts spätestens am 20. September 2023
  • Einreichung der Durchführungsnachweise bis 1. Oktober 2023

Das Amt für Ländliche Entwicklung Ufr. hat die Formulare überarbeitet. Falls Sie sich also bereits im letzten Jahr beworben hatten möchten wir Sie nocheinmal darauf hinweisen die aktuellen Formulare (Stand: 16.06.2022) zu nutzen. Diese finden Sie im Dowload-Bereich auf der rechten Seite.

Des Weiteren sollen die Anträge in diesem Jahr wieder per Post UND Mail eingreicht werden.

Wir möchten Sie auch noch einmal darauf Hinweisen, dass die Einreichung von Angeboten zwar keine Pflicht ist, jedoch beiden Seiten die Arbeit erleichtert. Sie können die Kosten besser kalkulieren und wir können die Förderung genauer berechnen. Somit können möglichst viele Projekte finanziell unterstützt werden.

 

Informationsunterlagen

Unterlagen für Projektträger und Antragssteller

Zusätzlich relevant für Unternehmen/Gewerbe:

Regionalbudget-Broschüren des Amtes für Ländliche Entwicklung Ufr.:

Alle wichtigen Informationen zum Ablauf des Regionalbudgets 2023 und alle relevanten Formulare finden Sie wie immer auf dieser Seite.

Bewerben Sie sich das erste Mal auf das Regionalbudget?

Oder haben Sie bereits eine Projektidee?

Dann wenden Sie sich am Besten schon vor
der Antragstellung an

Allianzmanagerin Frau Klüpfel
Tel.: 09364 - 81 39 53 3
Mail: a.kluepfel@ile-main-wein-garten.de

Das Regionalbudget auf einem Blick

Status

2. BEWERTUNG DER FÖRDERANTRÄGE

Bis zum 30. Januar 2023 konnten Förderanträge bei der ILE eingereichten werden. Die Anträge werden gerade geprüft.

Am 27. Feburar 2023 findet die Sitzung des Entscheidungsgremiums statt, in der die Projekte anhand von zuvor definierten Kriterien bewertet werden. Die am besten bewerteten Projekte erhalten eine Förderzusage.

Förderung

Insgesamt kann die ILE 100.000 € an Kleinprojekte in der Region vergeben. Einzelne Projekte können mit bis zu 10.000 € bezuschusst werden. Gefördert werden maximal 80% der Nettokosten eines Projekts.

Fristen

  • Bewerbungsfrist
    30. Januar 2023

  • Frist für Umsetzung und Abrechnung des Projekts
    20. September 2023

  • Frist für Einreichung der Umsetzungsnachweise
    1. Oktober 2023

Förderstelle

Kommunalen Allianz Main Wein Garten e.V.

unterstützt durch Mittel des Amts für Ländliche Entwicklung Unterfranken.

 

Fördervoraussetzungen

  • Bewerben dürfen sich:
    a) juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
    b) natürlichen Personen und Personengesellschaften.
    z.B. Vereine, Kommunen, Genossenschaften, Initiativen sowie Privatpersonen ...

  • Das Projekt muss im Allianzgebiet umgesetzt werden (Erlabrunn, Himmelstadt, Leinach, Margetshöchheim, Retzstadt, Thüngersheim, Zell a. Main und Zellingen mit den Ortsteilen Duttenbrunn und Retzbach).

  • Nur Kleinprojekte können unterstützt werden. Unter Kleinprojekten sind dabei all jene Projekte zu verstehen, deren förderfähige Nettokosten (abzgl. Skonti, Rabatte, Boni) 20.000 € nicht übersteigen. Darüber hinaus muss der Zuwendungsbedarf mindestens 500 € betragen.

  • Mit der Umsetzung des Projekts darf noch nicht begonnen worden sein und es muss bis spätestens 20. September 2023 vollständig abgeschlossen und abgerechnet worden sein. Mit der Umsetzung darf erst nach Unterzeichnung des Privatrechtlichen Vertrags begonnen werden.

  • Der Projektträger muss die Kosten für das Projekt vorstrecken. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Abschluss des Projekts und nachdem der Zuschuss des ALE Ufr. der Allianz ausbezahlt wurde.

  • Inhaltlich sind der Kreativität wenig Grenzen gesetzt, jedoch darf das Projekt keine parteipolitischen Ziele verfolgen und nicht ausschließlich privaten Interessen dienen. Darüber hinaus sind insbesondere Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen von der Förderung ausgeschlossen. Eine Wirtschaftsförderung ist nur für Kleinstunternehmen der Grundversorgung möglich. Eine detaillierte Übersicht über nicht förderfähige Maßnahmen finden Sie im Merkblatt zum Regionalbudget im Downloadbereich dieser Seite.

  • Alle Projekte unterliegen ab dem Zeitpunkt der Auszahlung der Fördergelder einer Zweckbindungsfrist von fünf Jahren. Ausnahmen bilden lediglich EDV-Ausstattung, die nur drei Jahre zweckgebunden ist, sowie Bauten und bauliche Anlagen, deren Zweckbindungsfrist bei 12 Jahren liegt. Innerhalb dieser Zeiträume müssen die Gegenstände, die im Rahmen des Projektes erworben oder hergestellt wurden, entsprechend dem Zuwendungszweck verwendet und pfleglich behandelt werden.

Ablauf des Regionalbudgets

Gut zu wissen! - Häufig gestellte Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen und Antworten haben wir für Sie unten stehend aufgelistet. Aber auch das Allianzmanagement steht Ihnen jederzeit für Fragen zu Verfügung. Melden Sie sich einfach per Telefon oder Mail.

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