FÖRDERUNG VON STECKER- BZW. BALKONSOLARGERÄDEN

Foto: Kindel Media – pixapay

Der Landkreis Würzburg ruft erneut zur Einreichung von Anträgen für die Förderung von Stecker- bzw. Balkonsolargeräten auf. Der Aufruf erfolgt unter Vorbehalt der Bewilligung der eingestellten Fördermittel.

Der Landkreis Würzburg möchte mit den Fördermitteln die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises dabei unterstützen ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten und etwas für die Umwelt zu tun.

Untersützt wird der Kauf von Stecker- bzw. Balkonsolargeräten mit einer Zuwendung von bis zu 200 €.

Da die Förderung im Jahr 2023 unter Vorbehalt der Bewilligung der eingestellten Fördermittel erfolgt, wird die Auszahlung der Förderbeträge bewilligungsfähiger Anträge erst nach Genehmigung des Kreishaushaltes erfolgen.

Was ist unter einem Stecker- bzw. Balkonsolargerät zu verstehen?

Es handelt sich hierbei um kleine Photovoltaiksysteme, die sich beispielsweise an der Balkonbrüstung o. Ä. montieren lassen.
Es handelt sich nicht um eine „Anlage“ im technischen Sinne, eher um ein Strom erzeugendes Haushaltsgerät.
Das Stecker-Solargerät erzeugt aus Sonnenlicht elektrischen Strom, den ein Wechselrichter in „Haushaltsstrom“ umwandelt. Dieser wird direkt mit einem in der Wohnung vorhandenen Stromkreis verbunden. Im einfachsten Fall stecken Sie hierzu einen Stecker in eine vorhandene Steckdose.

Sie haben Interesse an einer Förderung?

Dann setzen Sie sich direkt mit dem Landratsamt Würzburg in Verbindung.

Die Kontaktdaten der Ansprechpartner sowie ausführliche Informationen zur Förderung und Antragstellung erhalten Sie auf der Website des Landratsamts Würzburg.