Regionalbudget » Regionalbudget 2024
Alle nötigen Unterlagen finden Sie auf der Website des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter dem Reiter “Antragstellung für Kleinprojektträger“.
Zu den Unterlagen gelangen Sie hier.
Auf der Seite des Staatsministeriums finden Sie folgende Unterlagen …
Bewerben Sie sich das erste Mal auf das Regionalbudget?
Oder haben Sie bereits eine Projektidee?
Dann wenden Sie sich am Besten schon vor
der Antragstellung an
Allianzmanagerin Frau Klüpfel
Tel.: 09364 – 81 39 53 3
Mail: a.kluepfel@ile-main-wein-garten.de
Insgesamt kann die ILE 100.000 € an Kleinprojekte in der Region vergeben. Einzelne Projekte können mit bis zu 10.000 € bezuschusst werden. Gefördert werden maximal 80% der Nettokosten eines Projekts.
Kommunalen Allianz Main Wein Garten e.V.
unterstützt durch Mittel des Amts für Ländliche Entwicklung Unterfranken.
Die Förderanträge müssen bis zum 31. Januar 2024 per Mail und Post bei der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten e.V. eingereicht werden.
Auf Grund des begrenzten Budets i.H.v. 100.000 € können nicht immer alle Projektideen gefördert werden. Je mehr Punkte ein Projekt in der Sitzung des Entscheidungsgremiums erhält, desto höher ist die Chance auf eine Förderung!
Zunächst wird geprüft, ob das jeweilige Projekt überhaupt förderfähig ist (siehe hierzu auch Merkblatt Regionalbudget). Anschließend bewertet das Entscheidungsgremium die eingereichten Projekte anhand vorab festgelegter Kriterien und vergibt dafür Punkte. Das Ranking nach Gesamtpunktzahl ist anschließend ausschlaggebend für die Förderung. Es können nur so viele Projekte ausgewählt werden, wie Förderung zur Verfügung steht. Je besser die Bewertung, desto höher ist auch die Chance, dass Ihr Projekt eine Förderung erhält. Bei Punktegleichstand wird dasjenige Projekt bevorzugt, welches die bessere Punktzahl bei Auswahlkriterium „Wirkung bzw. Beitrag für das Allianzgebiet“ erhalten hat. Sollte dies nicht zu einem Vorrang führen, ist das Datum des vollständigen Eingangs aller Unterlagen des Projektantrags ausschlaggebend. Dabei zählt der Eingangsstempel.
Die Bewertungskriterien wurden auf die Handlungsfelder der ILE abgestimmt. Je mehr Kriterien ein Projekt erfüllt und damit Handlungsfelder der Allianz abdeckt, desto höher ist die Gesamtpunktzahl und damit der Beitrag des Projekts zur Zielerreichung der Allianz. Ein weiterer wichtiger Punkt ist auch der Zugang zum Projekt – je uneingeschränkter der Zugang für die Bürger und Bürgerinnen ist, desto besser. Das gleiche gilt für die Wirkung des Projekts im Allianzgebiet – leistet das Projekt keinen, einen indirekten/lokalen oder sogar einen direkten/überörtlichen Beitrag für die Region. Letztendlich bewerten das Entscheidungsgremium auf Grundlage des eingereichten Antrags das Projekt, je detaillierter dieser ist, desto genauer kann sich das Gremium ein Bild vom Projekt machen.
Achtung: Grundsätzlich macht es Sinn die genannten Auswahlkriterien bei der Formulierung des Förderantrags im Hinterkopf zu behalten und entsprechend darauf einzugehen, um eine möglichst hohe Bewertung zu erhalten.
Wenn das Projekt für die Förderung ausgewählt wurde, schließt der Projektträger mit der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten einen privatrechtlichen Vertrag ab, der die Förderbedingungen regelt. Des Weiteren können Sie dem Vertrag auch Ihre Förderfähigen Ausgaben, den Fördersatz sowie Ihre max. Zuwendung entnehmen.
Der Projektträger erhält den privatrechtlichen Vertrag in zweifacher Ausführung. Beide Verträge sind zu unterschreiben. Ein Exemplar schickt der Projektträger anschließend im Original per Post an das Allianzmanagement zurück.
Achtung: Erst nach Unterzeichnung des privatrechtlichen Vertrags darf mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden! Bitte lesen Sie sich den Vertrag aufmerksam durch in diesem sind alle Rahmenbedingungen der Förderung geregelt.
Das Projekt muss bis zum 20. September 2024 abgeschlossen und abgrechnet werden.
Für die Umsetzung des Projekts ist allein der Projektträger verantwortlich, wobei mit der Umsetzung erst nach Unterzeichnung des privatrechtlichen Vertrags begonnen werden darf und das Projekt bis spätestens 20. September 2024 (letztes Rechnungsdatum) vollständig abgeschlossen und abgerechnet sein muss. Auch auf dem Kontoauszug muss ersichtlich sein, dass die Rechnungsbeträge nicht später als 20. September 2023 abgebucht wurden. Es besteht keine Möglichkeit diese Frist zu verschieben!
Achtung! Wichtig ist, dass die Rechnungen auf den Projektträger/Antragsteller (also Sie als Verein/Genossenschaft/Privatperson etc.) ausgestellt wurden und auch von diesem beglichen wurden.
Das Projekt muss bis zum 20. September 2024 abgeschlossen und abgrechnet werden.
Die Durchführungsnachweise müssen bis zum 1. Oktober 2024 bei der Allianz per Post und E-Mail eingereicht werden.
Nach Beendigung des Projekts am 20. September 2024 reicht der Projektträger bis spätestens 1. Oktober 2024 seine Abrechnungsunterlagen bei der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten ein. Diese werden im Anschluss geprüft, um die Auszahlung der Fördermittel vorzubereiten.
Achtung: Bis zum 20. September 2024 müssen die Projekte nicht nur umgesetzt sondern auch die Abrechnung muss bis dahin abgeschlossen sein d.h. alle Rechnungsbeträge müssen bis zum 20.09.2024 beglichen werden – Tag der Abbuchung im Kontoauszug darf nicht später als der 20.09.2024 sein. Es besteht keine Möglichkeit diese Frist zu verlängern!
Die Auszahlung erfolgt erst gegen Ende des Jahres (voraussichtlich im Dezember) bzw. Anfang des kommenden Jahres, wenn die Fördermittel für das Regionalbudget von Seiten des Amts für Ländliche Entwicklung Unterfranken freigegeben und bei der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten eingegangen sind. Bis dahin muss das Projekt zwischenfinanziert werden.
Die Überschreitung der im Privatrechtlichen Vertrag festgelegten Kosten ist zulässig, diese müssen jedoch von Ihnen als Zuwendungsempfänger selbst getragen werden.
Fallen die zuwendungsfähgen Ausgaben tatsächlich geringer aus so verringert sich Ihre Zuwendung anteilig.
Bei einem Zuwendungsbedarf nach Ausführung des Projektes von weniger als 500 € entfällt die Förderung.
Alle Projekte unterliegen ab dem Zeitpunkt der Auszahlung der Fördergelder einer Zweckbindungsfrist von fünf Jahren. Ausnahmen bilden lediglich EDV-Ausstattung, die nur drei Jahre zweckgebunden ist, sowie Bauten und bauliche Anlagen, deren Zweckbindungsfrist bei 12 Jahren liegt. Innerhalb dieser Zeiträume müssen die Gegenstände, die im Rahmen des Projektes erworben oder hergestellt wurden, entsprechend dem Zuwendungszweck verwendet und pfleglich behandelt werden.
Das Amt für Ländliche Entwicklung ist dazu verpflichtet, die Höhe der ausgezahlten Zuwendung dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen.
Häufig gestellte Fragen und Antworten haben wir für Sie unten stehend aufgelistet. Aber auch das Allianzmanagement steht Ihnen jederzeit für Fragen zu Verfügung. Melden Sie sich einfach per Telefon oder Mail.
Das Entscheidungsgremium 2024 bilden:
Die Mitglieder des Entscheidungsgremiums dürfen für eigene Projekte nicht abstimmen bzw. eine Bewertungabgeben.
Das Entscheidungsgremium bewertet die eingereichten Projekte anhand vorab festgelegter Kriterien und vergibt dafür Punkte. Das Ranking nach Gesamtpunktzahl ist anschließend ausschlaggebend für die Förderung. Bei Punktegleichstand wird dasjenige Projekt bevorzugt, welches die bessere Punktzahl bei Auswahlkriterium „Wirkung bzw. Beitrag für das Allianzgebiet“ erhalten hat. Sollte dies nicht zu einem Vorrang führen, ist das Datum des vollständigen Eingangs aller Unterlagen des Projektantrags ausschlaggebend. Dabei zählt der Poststempel bzw. das Eingangsdatum der E-Mail.
Die Auswahlkriterien zum Regionalbudget im Jahr 2024 lauten wie folgt:
Grundsätzlich macht es Sinn die genannten Auswahlkriterien bei der Formulierung des Förderantrags im Hinterkopf zu behalten und entsprechend darauf einzugehen, um eine möglichst hohe Bewertung zu erhalten.
Nicht förderfähig sind (siehe auch GAK–Rahmenplan):
Der Förderantrag kann ab sofort bis zum 31. Januar 2024 bei der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten e.V. per Post und Mail (a.kluepfel@ile-main-wein-garten.de) eingereicht werden. Er ist zu adressieren an:
Kommunale Allianz Main-Wein-Garten e.V.
Geschäftsstelle
Untere Hauptstraße 14
97291 Thüngersheim
Der Antrag besteht mindestens aus dem Antragsformular (im Downloadbereich dieser Seite, oben rechts, zu finden) und einer fundierten Kostenschätzung, die beispielsweise durch die Vorlage eines eingeholten Angebots untermauert werden kann. Je nach Projekt können darüber hinaus aktuelle Fotos hilfreich sein oder im Einzelfall spezielle Dokumente wie Baugenehmigungen oder denkmalpflegerische Erlaubnis notwendig werden.
Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, ist zusätzlich die Abgabe des Formulars zur De-minimis-Erklärung (ebenfalls im Downloadbereich dieser Seite zu finden) notwendig.
“Die Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung (vgl. FB 1, Maßnahme 8.0: maximal 10 Vollzeitbeschäftigte, maximal 2 Mio. Jahresumsatz) ist keine Wirtschaftsförderung, sondern eine Strukturförderung, die darauf abzielt, die Grundversorgung im ländlichen Raum zu sichern. Die sog. kleinen und mittleren Unternehmen unterliegen der Wirtschaftsförderung. Diese können über das Regionalbudget nicht gefördert werden.” (Quelle: https://www.stmelf.bayern.de/landentwicklung/263475/index.php)
D.h. eine Wirtschaftsförderung/Strukturförderung über das Regionalbudget ist nur für Kleinstunternehmen der Grundversorgung möglich. Unter die Strukturförderung/Wirtschaftsförderung fallen Projektideen, mit denen das Kleinstunternehmen der Grundversorgung einen wirtschaftlichen Vorteil erzielen würde z.B. Anschaffung einer Theke für eine Bäckerei. In diesem Fall muss der Projektträger dem Förderantrag eine De-minmis-Erklärung beifügen (diese ist im Downloadbereich auf dieser Seite zu finden).
Es werden bis zu 80% der Nettokosten Ihres Projektes gefördert. Die Maximale Zuwendung, die Sie für ein Projekt erhalten können beträgt jedoch 10.000 €.
Beispiel: Die Summer der Ausgaben/Kosten beträgt 12.000 € Brutto. Die Mwst. liegt bei 19 %.
Zeile | Ableitung der förderfähigen Ausgaben | Betrag in € |
1 | Gesamtausgaben (brutto) | 12.000,00 € |
2 | davon nicht förderfähig | 0,00 € |
3 | Anderweitige Zuwendungen (z.B. andere Zuschüsse & Förderdarlehen) | 0,00 € |
4 | Leistungen sonstig. Dritter (z.B. Spenden) | 0,00 € |
5=1-2-3-4 | Berücksichtigungsfähige Ausgaben (brutto) | 12.000,00 € |
6 | davon Umsatzsteuer | 1.915,97 € |
7=5-6 | Förderfähige Ausgaben (max. 20.000 €) | 10.084,03 € |
Finanzierungsplan | ||
8 | Max. Zuwendung aus dem Regionalbudget (bis zu 80% der förderfäh. Ausgaben, max. 10.000 €) | 8.067,23 € |
9=3+4 | Anderweitige Zuwendugnen und Leistungen Dritter | 0,00 € |
10=1-8-9 | Eigenmittel (Die Mittel, die Sie als Antragsteller selbst aufbringen müssen) | 3.932,77 € |
11=1 | Gesamtausgaben (brutto) | 12.000 € |
12=8/7*100 | Fördersatz in % (max. 80 %) | 80 % |
Ergebnis: Der Antragsteller erhält max. eine Zuwendung in Höhe von 8.067,23 € das entspricht 80 % der förderfähigen Ausgaben i.H.v. 10.084,03 €. Diese drei Werte bilden die Deckelung der Förderung und werden im Privatrechtlichen Vertrag mit aufgenommen, den der Antragsteller zusammen mit der Förderzusage erhält. Entstehen nach der Umsetzung des Projekts tatsächlich mehr Kosten, erhält der Antragsteller jedoch trotzdem nur die im Privatrechtlichen Vertrag festgelegte Zuwendung. Fallen die tats. Kosten geringer aus, bilden diese Kosten die Basis für die Berechnung der Zuwendung – die Höhe Zuwendung fällt also geringer aus als im Privatrechtlichen Vertrag festgelegt wurde.
Kommunale Allianz
Main-Wein-Garten e.V.
Untere Hauptstraße 14
97291 Thüngersheim
09364 – 81 39 53 3
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